• STEUERBERATUNG

  • WIRTSCHAFTSBERATUNG

Auf Grundlage der Empfehlung der letzten Pflegekommission wurde eine Staffelung der Mindestlöhne nach Qualifikationsstufe vorgenommen. Diese Staffelung wird beibehalten und die Pflegekommission hat sich nun einstimmig auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege geeinigt. Danach steigen die Mindestlöhne ab dem 1.9.2022 in 3 Schritten:

Pflegehilfskräfte Qualifizierte
Pflegehilfskräfte
(mind. 1-jährige Ausbildung)
Pflegefachkräfte
ab 1.9.2022 13,70 € 14,60 € 17,10 €
ab 1.5.2023 13,90 € 14,90 € 17,65 €
ab 1.12.2023 14,15 € 15,25 € 18,25 €

Die Pflegekommission empfiehlt außerdem für Beschäftigte in der Altenpflege mit einer 5-Tage-Woche einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus (2022 – 7 Tage; 2023 und 2024 – jeweils 9 Tage).

QBS Berand GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
Wirtschaftsberatungsgesellschaft

De-la-Chevallerie-Straße 42-44
45894 Gelsenkirchen

Telefon:
0209 95888-0
0209 386500

Telefax:
0209 95888-18
0209 3865020

E-Mail:
info@qbs-berand.de

De-Mail:
service@qbs-berand.de-mail.de