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Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2019 müssen die Mitgliedstaaten Arbeitgeber verpflichten, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Eine nationale Regelung hat die Bundesregierung jedoch noch nicht getroffen.

Die Gerichte legen die Entscheidung unterschiedlich aus. In einigen Entscheidungen wird das Urteil dahingehend verstanden, dass es unmittelbare Auswirkung auf den Arbeitgeber hat und dieser die Arbeitszeiten entsprechend erfassen muss. In anderen Entscheidungen sehen die Richter darin eher eine Handlungsempfehlung an den Gesetzgeber. Aufgrund dieser unterschiedlichen Sichtweisen kann es bei gerichtlichen Streitigkeiten z.B. bei Überstundenvergütungen zu hohen Gehalts- bzw. Lohnnachzahlungen kommen.

Vor diesem Hintergrund ist es für Arbeitgeber u. U. sinnvoll, sich über ein für das Unternehmen pragmatisches und geeignetes Zeiterfassungssystem Gedanken zu machen.

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