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Das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 1.1.2021 in Kraft.

Gebührensenkung: Schuldner werden künftig dann entlastet, wenn sie die Forderung direkt nach einem ersten Mahnschreiben begleichen oder nur mit kleineren Beträgen von bis zu 50 € im Verzug sind. Eine Kostenbegrenzung gibt es in Zukunft auch in den Fällen, in denen Gläubiger parallel Inkassofirmen und zugleich Anwaltskanzleien beauftragen.

Zahlungsvereinbarungen: Verbraucher werden besser über die beim Abschluss von Zahlungsvereinbarungen entstehenden Kosten und die Tragweite von Schuldanerkenntnissen aufgeklärt. Inkassounternehmen müssen z. B. in Textform darauf aufmerksam machen, dass man sich bei einem Anerkenntnis nicht mehr auf die Verjährung einer Forderung berufen kann.

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