Gebäudesanierungsmaßnahmen steuerlich begünstigt
Mit den neuen Klimaschutzregelungen wird eine technologieoffene steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungsmaßnahmen ab 2020 eingeführt. Durch einen Abzug von der Steuerschuld soll gewährleistet werden, dass Gebäudebesitzer aller Einkommensklassen gleichermaßen von der Maßnahme profitieren. Gefördert werden Einzelmaßnahmen wie der Einbau neuer Fenster oder die Dämmung von Dächern und Außenwänden. Demnach können Steuerpflichtige, die z. B. alte Fenster durch moderne Wärmeschutzfenster ersetzen, ihre Steuerschuld – verteilt über 3 Jahre – um 20 % (1. + 2. Jahr je 7 %, 3. Jahr 6 %) der Kosten mindern. Zusätzlich wurde im Vermittlungsverfahren erreicht, dass auch Kosten für Energieberater künftig als Aufwendungen für energetische Maßnahmen gelten.
QBS Berand GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
Wirtschaftsberatungsgesellschaft
De-la-Chevallerie-Straße 42-44
45894 Gelsenkirchen
Telefon:
0209 95888-0
0209 386500
Telefax:
0209 95888-18
0209 3865020
E-Mail:
info@qbs-berand.de
De-Mail:
service@qbs-berand.de-mail.de