• STEUERBERATUNG

  • WIRTSCHAFTSBERATUNG

Altersvollrentner, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, müssen bei Ausübung einer Beschäftigung eine Hinzuverdienstgrenze von 6.300 € pro Kalenderjahr beachten.

Die Hinzuverdienstgrenze hat der Gesetzgeber mit dem Sozialschutz-Paket für den Zeitraum vom 1.1.2020 bis 31.12.2020 auf 44.590 € hochgesetzt. Jahreseinkünfte bis zu dieser Höhe führen somit nicht zu einer Kürzung einer vorgezogenen Altersrente. Die Anhebung der Hinzuverdienstgrenzen gilt für Neu- und Bestandsrentner. Keine Änderungen gibt es hingegen bei den Hinzuverdienstregelungen für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und bei der Anrechnung von Einkommen auf Hinterbliebenenrenten.

QBS Berand GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
Wirtschaftsberatungsgesellschaft

Erlestraße 95
45894 Gelsenkirchen-Buer

Telefon:
0209 95888-0
0209 386500

Telefax:
0209 95888-18
0209 3865020

E-Mail:
info@qbs-berand.de

De-Mail:
service@qbs-berand.de-mail.de