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Bankdienstleistungen wie Gebühren und Zinsen sind von der Umsatzsteuer befreit. Den Banken steht jedoch die Option offen, auf die Steuerfreiheit zu verzichten, sofern die Bankleistungen an einen Unternehmer für dessen unternehmerischen Bereich erbracht werden. Üben sie diese Option aus, werden Gebühren, Sollzinsen und Provisionen mit Umsatzsteuer von zzt. 19 % belastet und dem Kunden auch in Rechnung gestellt.

I. d. R. kann der Unternehmer diese Beträge bei der Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen. Das ist jedoch nicht immer in voller Höhe und in manchen Fällen gar nicht möglich.

Insbesondere, wenn der Unternehmer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist bzw. die Konten auch privat genutzt werden, ergeben sich Differenzen zulasten des Bankkunden. Daher sollten Sie, falls Ihnen die Bank mitteilt, dass sie die Bankleistungen in Zukunft zzgl. Umsatzsteuer berechnet, mit uns Rücksprache halten bzw. ggf. der zusätzlichen Berechnung der Umsatzsteuer widersprechen. Eventu-ell ist eine neue Konditionenvereinbarung zielführender.

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