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Rückwirkend zum 1.1.2008 wurde der zulässige Hinzuverdienst für Rentner von 350 Euro auf 400 Euro erhöht und mit der Minijobgrenze gleichgestellt. Rentner, die die Regelaltersgrenze (zzt. das 65. Lebensjahr) noch nicht erreicht haben und regelmäßig mehr als 400 Euro monatlich neben ihrer Altersrente hinzuverdienen, erhalten eine Teilrente. Eine Teilrente kann in Höhe von zwei Dritteln, der Hälfte oder einem Drittel der Vollrente gezahlt werden. Welche Teilrente gezahlt wird, hängt von der Höhe des Hinzuverdienstes ab. Wird auch die Hinzuverdienstgrenze für die Ein-Drittel-Teilrente überschritten, fällt der Rentenanspruch ganz weg.

Teilrentenbezieher können zweimal im Jahr den doppelten Betrag verdienen, ohne ihre Rentenzahlung zu gefährden. Während Neurentnern die individuellen Hinzuverdienstgrenzen im Rentenbescheid mitgeteilt werden, sollten Personen, die schon länger Rente beziehen, ihre individuellen Hinzuverdienstgrenzen bei ihrem Rentenversicherungsträger erfragen.

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