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Frage der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer liegt erneut vor dem Bundesverfassungsgericht

Erst mit Schreiben vom 2.5.2007 hat das Bundesfinanzministerium festgelegt, dass alle Änderungsanträge in Zusammenhang mit der Grundsteuer abgelehnt werden sollen. Zur Begründung wurde darauf hingewiesen, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in mehreren Beschlüssen die Verfassungsmäßigkeit des Grundsteuergesetzes bestätigt habe.

Über die Annahme eines weiteren Verfahrens, das beim BVerfG unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1334/07 anhängig ist, bei dem es um die Verfassungsbeschwerde gegen die Grundsteuer auf selbst genutztes Wohnungseigentum geht, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht entschieden worden. Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe (OFD) weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass, sofern Anträge auf Aufhebung von Grundsteuermessbescheiden vorliegen, die sich auf die vorgenannte Verfassungsbeschwerde berufen, die Bearbeitung dieser Anträge bis zur Entscheidung über die Annahme zurückgestellt werden kann. Bei Anträgen auf Fortschreibung oder Aufhebung des Einheitswerts will die OFD entsprechend verfahren.

Anmerkung: Eigentümer selbst genutzter Immobilien können Grundsteuerfestsetzungen durch die neue Verfassungsbeschwerde jetzt unter Hinweis auf dieses Verfahren wieder offenhalten. Da es in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Erhebungsverfahren gibt, stehen hierfür auch verschiedene Rechtsmittel zur Verfügung.

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