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Der Bundesrat hat am 7.5.2021 eine Ausnahmeregelung für Saisonbeschäftigungen gebilligt, die der Bundestag am 22.4.2021 verabschiedet hatte. Mit dem Gesetz wird die zulässige Dauer kurzfristiger sozialversicherungsfreier Beschäftigung ausnahmsweise für die Zeit vom 1.3. bis 31.10.2021 auf eine Höchstdauer von 4 Monaten oder 102 Arbeitstagen (bisher 3 Monate / 70 Arbeitstage) verlängert.

Hintergrund ist, dass die Fluktuation ausländischer Saisonarbeitskräfte coronabedingt geringer ist als sonst. Die Regelung für Saisonarbeitsverträge tritt am 31.10.2021 automatisch wieder außer Kraft.

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