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Löst sich auf der Autobahn unverschuldet während freier Fahrt der Notfallbremsassistent eines vorausfahrenden Fahrzeugs und fährt der nachfolgende Lkw ohne Einhaltung des nach der Straßenverkehrsordnung gebotenen Sicherheitsabstands von mindestens 50 m auf das abrupt abgebremste Fahrzeug auf, überwiegt der Haftungsanteil des nachfolgenden Lkw.

Die unbegründete und erhebliche Unterschreitung des Sicherheitsabstands ist auf ein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen, während das vorausfahrende Fahrzeug aufgrund eines technischen Versagens abgebremst wurde. Dies rechtfertigt eine Haftungsverteilung von 2/3 zulasten des Lkw-Fahrers, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. mit seinem Urteil vom 9.3.2021.

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