• STEUERBERATUNG

  • WIRTSCHAFTSBERATUNG

Durch die Auswirkungen des Corona-Virus sind viele Arbeitgeber unverschuldet daran gehindert, die monatlichen oder vierteljährlichen Lohn­steuer-Anmeldungen fristgerecht abzugeben.

Mit Schreiben vom 23.4.2020 gewährt das Bundesfinanzministerium nunmehr eine Fristverlängerung im Einzelfall. Danach können Arbeitgebern die Fristen zur Abgabe monatlicher oder vierteljährlicher Lohnsteuer-Anmeldungen während der Corona-Krise im Einzelfall auf Antrag verlängert werden, soweit sie selbst oder der mit der Lohnbuchhaltung und Lohnsteuer-Anmeldung Beauftragte nachweislich unverschuldet daran gehindert sind, die Lohnsteuer-Anmeldungen pünktlich zu übermitteln. Die Fristverlängerung darf maximal 2 Monate betragen.

QBS Berand GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
Wirtschaftsberatungsgesellschaft

De-la-Chevallerie-Straße 42-44
45894 Gelsenkirchen

Telefon:
0209 95888-0
0209 386500

Telefax:
0209 95888-18
0209 3865020

E-Mail:
info@qbs-berand.de

De-Mail:
service@qbs-berand.de-mail.de